Essenszuschuss

Essenszuschuss
vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse zur Verbilligung von Mahlzeiten für die Arbeitnehmer. Steuerfrei, wenn der Zuschuss direkt an die Kantine, Gaststätte etc. gegeben wird und der Kostenanteil des Arbeitnehmers mindestens so hoch ist wie der amtliche Sachbezugswert (2004: Mittag- bzw. Abendessen 2,51 Euro, Frühstück 1,40 Euro). Ist der Sachbezugswert geringer, ist der Unterschiedsbetrag steuer- und beitragspflichtig.
- Das Gleiche gilt für Essensmarken, die für verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ausgegeben werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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